|
|
|
|
| | |
|
Kurzüberblick - Was ist neu 2017?
-
Senkung der
Verzugszinsen auf 3,38%
-
Der Beitrag
zum Familienausgleichsfonds (DB) sinkt auf 0,41%
-
Anpassung
freiwilliger Zuwendung des Arbeitgebers zu den Begräbniskosten
-
Bonus für
längeres Arbeiten
-
Aushilfsregelungen im SV-Recht
-
Steuerbefreiungen für Aushilfskräfte
-
Neues
Merkblatt zur Familienhaften Mitarbeit in Betrieb
-
Aushangpflichtige Gesetze: Mit 01.07.2017 Pflicht zur Auflage entfällt
(Ausgenommen Lenker/innen)
-
Wiedereingliederungsteilzeitgesetz - WIETZ ab 01.07.2017
-
Wiedereinführung der "erweiterten" Kurzarbeit im Dauerrecht, wie sie bereits
bis 2013 gegolten hat
-
Steuerfreie
Nutzung E-Fahrzeuge von wesentlichen beteiligten
Gesellschafter-Geschäftsführern
-
BUAK -
Lehrlingspaket und Schlechtwetterverrechnungsgruppen für gewerbliche
Bau-Lehrlinge
-
Begünstigung
der Überbrückungsabgeltung
-
Folgeerscheinungen von Hitze - kein Schlechtwetter
SV-Wert ASVG
2017
-
Geringfügigkeitsgrenze täglich entfällt
-
Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 425,70
-
Höchstbemessungsgrundlage täglich € 166,-
-
Höchstbemessungsgrundlage monatlich € 4.980,-
-
Höchstbemessungsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen € 9960,-
-
Höchstbemessungsgrundlage monatlich ohne Sonderzahlungen € 5.810,-
-
Auflösungsabgabe € 124,00
-
Service -
Entgelt E-Card € 11,35
|
|
Lohnverrechnung - Service - 1230 Wien Breitenfurter Straße
360/3 - mobil: +43676 460 38 30 - email: officeatlohnverrechnung-service.at
©+®G.Brüstl | |
|