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Kurzüberblick - Was ist neu 2017?

  • Senkung der Verzugszinsen auf 3,38%

  • Der Beitrag zum Familienausgleichsfonds (DB) sinkt auf 0,41%

  • Anpassung freiwilliger Zuwendung des Arbeitgebers zu den Begräbniskosten

  • Bonus für längeres Arbeiten

  • Aushilfsregelungen im SV-Recht

  • Steuerbefreiungen für Aushilfskräfte

  • Neues Merkblatt zur Familienhaften Mitarbeit in Betrieb

  • Aushangpflichtige Gesetze: Mit 01.07.2017 Pflicht zur Auflage entfällt (Ausgenommen Lenker/innen)

  • Wiedereingliederungsteilzeitgesetz - WIETZ ab 01.07.2017

  • Wiedereinführung der "erweiterten" Kurzarbeit im Dauerrecht, wie sie bereits bis 2013 gegolten hat

  • Steuerfreie Nutzung E-Fahrzeuge von wesentlichen beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern

  • BUAK - Lehrlingspaket und Schlechtwetterverrechnungsgruppen für gewerbliche Bau-Lehrlinge

  • Begünstigung der Überbrückungsabgeltung

  • Folgeerscheinungen von Hitze  - kein Schlechtwetter

SV-Wert ASVG 2017

  • Geringfügigkeitsgrenze täglich entfällt

  • Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 425,70

  • Höchstbemessungsgrundlage täglich € 166,-

  • Höchstbemessungsgrundlage monatlich € 4.980,-

  • Höchstbemessungsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen € 9960,-

  • Höchstbemessungsgrundlage monatlich ohne Sonderzahlungen € 5.810,-

  • Auflösungsabgabe € 124,00

  • Service - Entgelt E-Card € 11,35

 

 

 

   Lohnverrechnung - Service  - 1230 Wien Breitenfurter Straße 360/3  -  mobil: +43676 460 38 30  -   email: officeatlohnverrechnung-service.at             ©+®G.Brüstl