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Unser Berufsrecht ermöglicht uns, seit dem
Gründungsjahr 2001, die Einrichtung und
die Ausübung der
Lohnabrechnung
als Dienstleistung für Dritte und im Folgenden die
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Vertretung und Abgabe
von Erklärungen
in Angelegenheiten der Lohn- und Gehaltsverrechnung und der lohnabhängigen
Abgaben, jedoch nicht die Vertretung im Rechtsmittelverfahren.
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Akteneinsicht auf
elektronischem Wege gegenüber den Abgabenbehörden , sowie das Stellen von
Rückzahlungsanträgen
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Vertretung in
Angelegenheiten der gesetzlichen Interessenvertretungen
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Erbringung sämtlicher
Beratungsleistungen im Zusammenhang ihres Berechtigungsumfanges
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Erbringung sämtlicher
Nebentätigkeiten gemäß der Gewerbeordnung (Ausübung von anderen
Gewerben in geringem Ausmaß).
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Ausübung ihrer vollen
Berufsrechte im EU-und EWR-Raum entsprechend der EU-Dienstleistungsrichtlinien.
Erweiterung der Befugnisse der
Personalverrechner um die Abfassung und Beratung in Angelegenheiten der
Arbeitnehmerveranlagung und der Übermittlung an die Abgabenbehörde als Bote auch
auf elektronischem Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung.
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